Romy Groß-Angerer betreut seit vielen Jahren Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und deren Verwalter. Unseren Mandanten können wir eine kompetente Beratung, vor allem in folgenden Bereichen des Wohnungseigentumsrechts bieten:
- Prüfung von Wohnungskaufverträgen
- Beratung von Hausverwaltungen
- Beratung von Wohnungseigentümern zu Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
- Durchführung von Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
- Vertretung von Eigentümergemeinschaften im Beschlussanfechtungsverfahren
- Durchsetzung offen stehender Ansprüche auf Zahlung von Wohngeld einschließlich Zwangsvollstreckung
- Durchsetzung von Verhaltenspflichten gegen Miteigentümern und Mietern einschließlich Zwangsvollstreckung
- Vertretung von Eigentümergemeinschaften gegenüber Dritten.