Dr. jur. Jens Steinigen und Sabrina Altrock beraten seit vielen Jahren mittelständische Unternehmen, Krankenhäuser und kommunale Gebietskörperschaften, sowie ArbeitnehmerInnen und deren Interessenvertretungen und verfügen über ein umfangreiches Fachwissen in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Besonders Arbeitgebern können wir somit eine kompetente Beratung vor allem in folgenden Bereichen bieten:
- Vorbereitung von Kündigungen
- Vertretung bei der Auseinandersetzung vor den Arbeitsgerichten
- Arbeitsrechtliche Begleitung der Umstrukturierung von Unternehmen und Betrieben
- Beratung beim Umgang mit dem Betriebsrat (bezüglich Mitbestimmungsrechte, Interessenausgleich, Sozialplan)
- Organisation des Personalmanagements (Erstellung von Musterarbeitsverträgen, Formularen und Handlungsanweisungen)
- Beratung bei der Planung, Durchführung und Abwicklung von Betriebs- und Betriebsteilschließungen
- Schulung der Personalabteilung im Arbeitsrecht
- Schulung von Firmeninhabern und Führungskräften im Betriebsverfassungs- und allgemeinen Arbeitsrecht
In allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen können wir somit die Funktion der Rechtsabteilung eines Unternehmens übernehmen, die die Personalabteilung unterstützt.
Selbstverständlich übernehmen wir aber auch die Vertretung und Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihrer Interessenvertretungen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Beratung und gerichtliche Vertretung in einem Kündigungsschutzprozess
- Überprüfung und Beratung hinsichtlich eines Aufhebungsvertrages
- Durchsetzung von Lohn- und Urlaubsabgeltungsansprüchen
- Überprüfung von Zwischen- und Endarbeitszeugnissen
- Beratung zum Vorgehen bei einer erhaltenen Abmahnung