Dr. Michael Hörmann berät und vertritt seit vielen Jahren Unternehmen, Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie deren Geschäftsführungen in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Unseren Mandanten können wir somit eine kompetente Beratung vor allem in folgenden Bereichen bieten:
- Gestaltung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen (Kapital- und Personengesellschaften)
- Gestaltung und Überarbeitung von Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorständen
- Rechtliche Beratung bei der Unternehmensgründung und der Umwandlung von Rechtsträgern
- Beratung und Vertretung im Rahmen der Auseinandersetzung von Gesellschaften bzw. beim Ausscheiden von Gesellschaftern
- Beratung und Vertretung im Rahmen von mittelbaren Unternehmensbeteiligungen (stille Beteiligung, Unterbeteiligung, Nießbrauch und Treuhand)
- Vertragsgestaltung und Vertretung im Vertriebsrecht, insbesondere im Bereich des Handelsvertreterrechts, des Vertriebshändlerrechts und des Franchiserechts
- Durchsetzung von Ansprüchen aus Handelsgeschäften aller Art
- Beratung und Vertretung beim Kauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
- Vorbereitung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge