Um eine umfassende Beratung unserer Mandanten zu gewährleisten, bieten wir Ihnen auch eine Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten.
Soweit bei der Übertragung von Unternehmensanteilen erbrechtliche Schnittstellen entstehen, können Sie von der langjährigen Erfahrung von Dr. Michael Hörmann profitieren, um sicher zu stellen, dass das Unternehmen auch im Erbfall erfolgreich weitergeführt werden kann.
Dr. jur. Jens Steinigen übernimmt die Beratung und Vertretung unserer Mandanten in weiteren Bereichen, von der Testamentsgestaltung über die Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen bis hin zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.