RISIKOMINIMIERUNG
Wir beraten mit der Zielsetzung, Risiken für unsere Mandanten beherrschbar zu machen und möglichst zu reduzieren.
INDIVIDUELLE BERATUNG
Sie profitieren von der jahrzehntelangen Erfahrung unserer Partner und Kollegen, die wissen wo sich juristische Schwachpunkte und Risiken in Ihren Geschäftsabläufen befinden.
SPEZIALISIERUNG
Unsere Kanzlei zählt laut Handelsblatt Research Institute zu den besten Kanzleien für Ärzte, Kliniken und Versicherer. Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete können wir hier kompetente Beratung auf höchstem Niveau anbieten.
Beratung & Gestaltung
Zielgerichtet & individuell nach den Wünschen unserer Mandanten.
Prozessführung
Wir vertreten Sie deutschlandweit vor Gericht.
Forderungseinzug / Mahnwesen
Wir setzen Ihre Forderungen durch.
Rundum erfolgreich beraten.
PUBLIKATIONEN
- Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Steinigen
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ZTR 3-2022, S.131 ff. - Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Steinigen
Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht: Übertragung von Führungsposition auf Probe (Stationsleitung); TVöD-K § 31 Abs. 3, § 14 (= TVöD-AT); BetrVG § 99 Abs.1 ZTR 2019, S.180 ff. - Rechtsanwalt Günter Lenze
Der aufklärende Arzt kann bei einem ausländischen Patienten, der offenbar der Deutschen Sprache ausreichend mächtig ist und während des Aufklärungsgespräches nicht zu erkennen gibt, dass er die Aufklärung nicht verstanden hat, davon ausgehen, dass der Patient der Aufklärung inhaltlich folgen konnte. LG Traunstein – 3 O 4268/10; OLG München – 1 U 2819/12 - Rechtsanwalt Günter Lenze
Private Krankenversicherung muss Kosten einer HBO-Druckkammerbehandlung nach akutem Hörsturz bezahlen. LG Traunstein – 1 O 1981/13
