Christina Herrmann hat sich seit vielen Jahren auf das Gebiet des Ehe- und Familienrechts spezialisiert.
Unseren Mandanten können wir somit eine kompetente Beratung vor allem in folgenden Bereichen anbieten:
- Beratung und Vertretung bei Ehescheidungen
- Gestaltung von Eheverträgen mit ausführlicher Beratung zu den einzelnen Regelungskomplexen
- Individuelle Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung zu Fragen der Vermögensauseinandersetzung
- Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, sowohl Ehegattenunterhalt als auch Kindesunterhalt
- Beratung und Vertretung in Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
- Beratung bei vertraglicher Ausgestaltung und Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Beratung und Vertretung von Lebenspartnern