Günter Lenze, Reinhard Huber und Sabrina Altrock beraten und vertreten seit Jahren Krankenhäuser, Versicherer und Ärzte und verfügen über ein umfangreiches Fachwissen in medizinrechtlichen Fragen. Unsere Kanzlei zählt laut Handelsblatt Research Institute zu den besten Kanzleien für Ärzte, Kliniken und Versicherer.
Unseren Mandanten können wir daher eine kompetente Beratung und Vertretung vor allem in folgenden Bereichen des Medizinrechts bieten:
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für ärztliche Gemeinschaftspraxen, MVZ´s und sonstige Berufsausübungsgemeinschaften
- Gestaltung von Verträgen zwischen Krankenhäusern und Kooperationspartnern, insbesondere niedergelassenen Ärzten
- Beratung von Krankenhäusern und Chefärzten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Chefarztverträgen
- Beratung und Vertretung von Ärzten bei der Auseinandersetzung von Berufsausübungsgemeinschaften
- Vertretung von Krankenhäusern und Ärzten in Arzthaftpflichtsachen
- Durchsetzung von Vergütungsforderungen von Krankenhäusern und Ärzten gegenüber Privatpatienten und Sozialversicherungsträgern
- Beratung und Vertretung von niedergelassenen Ärzten bei vertragsarztrechtlichen Auseinandersetzungen
- Beratung und Vertretung von Ärzten und Krankenhäusern bei standesrechtlichen Fragen
- Beratung und Vertretung von Ärzten beim Praxiskauf und -verkauf