Rechtsanwalt Reinhard Huber

Fachanwalt für Medizinrecht

Reinhard Huber

Anwaltszulassung
seit Juli 2003

Juristische Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaften an der
Universität Passau von 1996 bis 2001
1. Staatsexamen (Prädikatsexamen) 2001
2. Staatsexamen (Prädikatsexamen) 2003

Beruflicher Werdegang:
2001 bis 2003 Referendar in Traunstein
2001 bis 2003 juristische Mitarbeit in der Kanzlei
seit 2003 als Partner in der Kanzlei
seit 2007 Fachanwalt für Medizinrecht

Fremdsprachen
Englisch

Tätigkeitsgebiete
Medizinrecht, Arzthaftungsrecht auf Behandlerseite, Sozialversicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht, allgemeines Zivilrecht

Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein,
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein

Ehrenamt
2. Vorsitzender der Sektion Laufen im Deutschen Alpenverein

Veröffentlichungen
Mitautor „Der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus Krankenhausaufnahmeverträgen“, Zeitschrift für das gesamte Medizin- und Gesundheitsrecht 2006, S. 85 ff.