ARCHIV PUBLIKATIONEN
- Mandantenrundschreiben 2/12LAG Mecklenburg-Vorpommern zur Definition von Überstunden bei Wechselschichtarbeit i.S.d. § 7 Abs. 8 Buchst. c TVöD
- Rechtsanwalt Reinhard Huber
Keine Verpflichtung zur Vorlage von Beispielfotos im Rahmen der Aufklärung - Rechtsanwalt Dr. Michael Hörmann
Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei sog. Eigengeschäften - Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Steinigen
Arbeitsrechtliche Handlungspflichten und -möglichkeiten zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen,
Schulung für Firmeninhaber und Führungskräfte im Betriebsverfassungsrecht
- Mandantenrundschreiben 12/2011
Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung kann vereinbart werden - Mandantenrundschreiben 11/2011
Meldung offener Stellen bei der Agentur für Arbeit - Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Steinigen
Überstunden nach den Bestimmungen des TVöD/TV-L - Rechtsanwalt Dr. Michael Hörmann und Rechtsanwalt Reinhard Huber:
ZMGR 2006, 85 ff. : Der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aus Krankenhausaufnahmeverträgen - Rechtsanwalt Florian Baier
Ständiger Streitpunkt im Wohnungseigentumsrecht: Das Gartenhaus auf der Sondernutzungsfläche - Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Steinigen
Rechtliche Rahmenbedingungen beim Handel mit und für Investitionen in Deutschland - Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Steinigen
Legal Regulations when investing in and trading with Germany - Rechtsanwalt Reinhard Huber
Kein Schmerzensgeld trotz Verletzung der Aufklärungspflicht (LG Lübeck, Urteil vom 02.05.2006 – 12 O 276/05) - Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Steinigen
Anzeigenwerbung der Firma Bundes-Jugendschutz-Verlag GmbH & Co. KG für „Protect our Children“ - Rechtsanwalt Dr. Michael Hörmann
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG, eine zulässige Rechtsform? - Rechtsanwalt Reinhard Huber
Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten (LSG Sachsen, Urteil vom 30.o4.2008 – L 1 KR 103/07) - Rechtsanwalt Dr. jur. Jens Steinigen
Arbeitsrechtliche Probleme der Privatisierung kommunaler Einrichtungen und deren Auswirkungen auf die künftige Personalkostenentwicklung