Details sind wertvoll.
RISIKOMINIMIERUNG
Wir beraten mit der Zielsetzung, Risiken für unsere Mandanten beherrschbar zu machen und möglichst zu reduzieren.
Dazu verwenden wir folgende Instrumentarien
Musterformulierungen
für Vertragsklauseln und Verträge, mit denen sich der Beratungsaufwand in Ihrem Unternehmen schrittweise reduzieren lässt.
Inhouse-Seminare
bei denen wir Geschäftsleitung und die in der Verantwortung stehenden Mitarbeiter in Vertragsplanung, Vertragsverhandlung und Vertragsabwicklung schulen oder Kenntnisse in bestimmten Rechtsgebieten vermitteln.
Maßgeschneiderte Vorgaben
für Verfahrensabläufe, wie sie typischerweise mit dem operativen Geschäft verbunden sind (Verzug, Gewährleistung, Haftung). Hierzu erstellen wir für Sie auf Wunsch entsprechende Handbücher.
Checklisten
anhand derer unsere Mandanten in der Lage sind, Vertragsverhandlungen zu gestalten und die Grundlagen für die Verträge zu erarbeiten bzw. vorgelegte Verträge selbst zu analysieren.
Einheitliche Vertragsklauseln & Muster
führen im Unternehmen und seinen Beteiligungsgesellschaften zu Synergieeffekten und Verwaltungsrationalisierung.
CLP – Collaborative Law & Practice
Als zertifizierte CLP-Anwälte begleiten wir Sie auf dem besonderen Weg der konsensualen Streitbeilegung – Collaborative Law & Practice.
CLP ist ein innovativer Ansatz, mit dem wir außergerichtliche Lösung ermöglichen – respektvoll, rechtssicher und auf Augenhöhe, im Rahmen eines strukturierten, außergerichtlichen Verhandlungsprozesses mit dem Ziel der rechtsverbindlichen Streitbeilegung. Es wird eine tragfähige Lösung konsensual erarbeitete, die mit juristischer Expertise begleitet ist, ohne langwierigen Schriftverkehr und gerichtliche Verfahren. CLP bedeutet: nicht gegeneinander, sondern miteinander.
RECHTSGEBIETE
Unsere zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung auf verschiedenen Gebieten des Zivilrechts.
ANWALTLICHE GEBÜHREN FÜR UNSERE LEISTUNGEN
Wir bieten unseren Mandanten für Beratungen eine übersichtliche Honorierung anhand eines Zeithonorars.
Das heißt für unsere Mandanten:
Punktgenaue Abrechnung anhand des tatsächlichen Zeitaufwandes. Der Mandant entscheidet in jedem Einzelfall, ob er unsere Leistung in Anspruch nimmt. Er weiß, welche Kosten ihn erwarten, da wir den notwendigen Zeitaufwand vorab auf Wunsch abschätzen.
Rechtsstreitigkeiten
werden grundsätzlich anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet. Auch hierzu erhalten Sie vor Beginn des Rechtsstreits eine entsprechende Kostenübersicht.